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CORPORATE GOVERNANCE BERICHT 2024
Auf Wunsch des Aufsichtsrates in der Sitzung vom 30.09.2024 wird der Veröffentlichung des Corporate Governance Berichtes 2024 nachgekommen.
Der Verpflichtung zur Veröffentlichung von Informationen, die das Unternehmen betreffen, kann nur insoweit nachgekommen werden, als dass daraus kein Wettbewerbsnachteil abgeleitet werden kann. Entsprechend erfolgt die Veröffentlichung in Auszügen.
CORPORATE GOVERNANCE BERICHT
Die Österreichische Bundesregierung hat am 28. Juni 2017 den Public Corporate Governance Kodex 2017 für Unternehmen des Bundes beschlossen. In Anlehnung daran wurden vom Land Tirol durch die Tiroler Landesregierung mit Beschluss vom 2.4.2019 und von der Stadt Innsbruck durch Beschlussfassung des Gemeinderats am 25.4.2019 Corporate Governance-Leitlinien erlassen. Die Landeshauptstadt Innsbruck und das Land Tirol haben definiert, dass die Leitlinien zur Anwendung kommen, wenn ein Anteilseigner mindestens 50 % am Stamm-, Grund- oder Eigenkapital einer Beteiligungsgesellschaft hält und wenn dem, in Bezug auf das betreffende Unternehmen, nicht zwingend anzuwendende anderweitige gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Mit einem Beteiligungsverhältnis von 58 % liegt der Geltungsbereich für die Congress und Messe Innsbruck GmbH bei der Landeshauptstadt Innsbruck.
Corporate Governance (CG) verfolgt das Ziel einer verantwortungsbewussten, auf nachhaltige und langfristige Schaffung von Werten ausgerichteten Leitung und Kontrolle von Unternehmen. Auf diese Weise sollen die vom Erfolg des Unternehmens abhängigen Interessen gewahrt werden.
In Anlehnung an die Leitlinien der Hauptgesellschafter, wurden die Bestimmungen erstellt und der aktuellen Geschäftstätigkeit der Congress und Messe Innsbruck GmbH angepasst.
Entsprechend dieser Bestimmungen ist von der Geschäftsleitung und dem Überwachungsorgan jährlich über die Corporate Governance des Unternehmens zu berichten, und zwar dahingehend, ob den Leitlinien entsprochen wurde und im Falle der Nichteinhaltung, warum die Leitlinien nicht eingehalten werden konnten.
ÜBERWACHUNGSORGAN:
Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsleitung der Gesellschaft bei der Führung des Unternehmens regelmäßig zu überwachen und in grundsätzlichen Angelegenheiten zu beraten. Das Überwachungsorgan hat die ihm laut Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag obliegenden Aufgaben wahrzunehmen und darüber Entscheidungen zu treffen sowie Beschlüsse zu fassen.
Der Aufsichtsrat wurde von der Geschäftsführung umfassend und ausreichend informiert, der Aufsichtsrat konnte dadurch alle ihm übertragenen Aufgaben pflichtgemäß erfüllen. Der Aufsichtsrat hat sich am 24. Juni 2024 neu konstituiert. Kein Aufsichtsratsmitglied hat an mehr als der Hälfte der Aufsichtsratssitzungen nicht teilgenommen. Die Congress und Messe Innsbruck GmbH hat eine Managerhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) abgeschlossen
GESCHÄFTSLEITUNG:
Die Geschäftsleitung hat unter Einhaltung der gebotenen Sorgfalt das Unternehmen im besten Interesse des Unternehmens, der Anteilseigner, der Arbeitnehmer und des öffentlichen Interesses zu leiten. Dabei sind die Grundsätze der Rechtsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit sowie Sparsamkeit zu beachten.
Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft unter Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen. Die Geschäftsführung hat die Gesellschafter und den Aufsichtsrat ausführlich schriftlich und mündlich über alle relevanten Entwicklungen, besonders auch zu den hohen Preissteigerungen, zu Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Energieversorgung und der schwächelnden Gesamtwirtschaftslage informiert.Durch organisatorische Maßnahmen ist ein „Vier-Augen-Prinzip“ sichergestellt.
INTERNES KONTROLLSYSTEM IKS:
Als Planungs-, Steuerungs- und Kontrollinstrument hat das Unternehmen ein internes Kontrollsystem implementiert. Dabei sind sämtliche Unternehmensabläufe, die zeitgerechte Aufzeichnung von Geschäftsfällen und sämtliche laufende Kontrollmechanismen festgehalten.
INTERNE REVISION:
Die jährlich vorgesehene interne Revision wurde im Rahmen eines prüferischen Zusatzauftrags von der MOORE SSK durchgeführt.
JAHRESABSCHLUSS, BUDGETABRECHNUNG, ABSCHLUSSPRÜFUNG
Nach Ablauf eines Geschäftsjahres hat das Unternehmen den Jahresabschluss aufzustellen und die Budgetabrechnung durchzuführen.
Die MOORE SSK Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH wurde mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2024 bestellt. Über die Prüfung wurde ein Prüfbericht erstellt.
TRANSPARENZ:
Der Verpflichtung zur Veröffentlichung von Informationen, die das Unternehmen betreffen, kann nur insoweit nachgekommen werden, als dass daraus kein Wettbewerbsnachteil abgeleitet werden kann.
Maßnahmen zur Verbesserung des Managements von Großprojekten der Landeshauptstadt IBK:
Vom Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck wurde am 18.7.2019 eine durchgehende begleitende Kontrolle städtischer Großprojekte beschlossen, mit dem Zweck den festgesetzten Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit Rechnung zu tragen.
Externe Überprüfung des Corporate Governance Berichts:
Die Einhaltung der Regelungen gemäß CG-Leitlinien CMI ist vom Unternehmen mindestens alle fünf Jahre extern evaluieren zu lassen und das Ergebnis der Evaluation im CG-Bericht der CMI auszuweisen. Eine Evaluierung fand im Geschäftsjahr 2024 statt. Eingebunden wurden die Änderungen der CG-Leitlinien der Stadt Innsbruck mit den Beschlüssen des Gemeinderates vom 25.01.2024 und 10.10.2024. Mit 18.06.2024 wurde eine Änderung der CG-Richtlinien des Landes Tirol beschlossen, welche sich an die CG-Leitlinien der Stadt Innsbruck angleicht. Eine entsprechende Überprüfung erfolgte 2024 im Rahmen einer Sonderprüfung durch die Moore SSK. Diese hat keine Beanstandungen ergeben.
Für die Fünfjahresfrist wird der Termin 25. April 2029 evident gehalten.
Der Geschäftsführer und der Vorsitzende des Aufsichtsrates erklären, dass die Corporate Governance-Leitlinien der Congress und Messe Innsbruck GmbH eingehalten wurden.